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Der PVÖ zeigt wie´s geht- Schritt für

Schritt: So holen Sie sich Ihre 55-Euro-

Steuergutschrift!

Was ist die „Negativsteuer“ eigentlich?
Die Negativsteuer ist eine einmal im Jahr gewährte Gutschrift auf bezahlte Sozialversicherungsbeiträge, worauf erstmals auch PensionistInnen im Zuge der ArbeitnehmerInnenveranlagung Anspruch haben. Für das Jahr 2016 sind das rückwirkend für 2015 bis zu 55 Euro. Im nächsten Jahr, also 2017, beträgt die Gutschrift rückwirkend für 2016 maximal 110 Euro. Sie können die Negativsteuer heuer ab sofort beantragen.

 Habe ich Anspruch auf die Negativsteuer?
Anspruch auf die Negativsteuer haben alle Pensionistinnen und Pensionisten, die im vorangegangenen Jahr eine Pension unterhalb der Steuerfreigrenze hatten und keine weiteren Einkünfte sowie keine Ausgleichszulage bezogen haben. Das betrifft für den Antrag im heurigen Jahr all jene, die eine Pension unterhalb von 1.015 Euro netto bzw. 1.067 Euro brutto im Monat bezogen haben.

 Schritt für Schritt: So holen Sie sich Ihre 55-Euro-Steuergutschrift!

Schritt 1:
Für den Steuerausgleich notwendig ist das Formular L1. Sie erhalten dieses in jedem Finanzamt oder können es telefonisch beim Finanzministerium unter 050 233 710 bzw. im Internet unter www.bmf.gv.at (unter dem Menüpunkt „Formulare“) anfordern.

 Schritt 2:
Das L1 ist ein 4-seitiges Formular. Für den Antrag auf Rückerstattung bezahlter Sozialversicherungsbeiträge („Negativsteuer“) sind aber nur Punkt 1, Punkt 2, Punkt 4 und Punkt 13 sowie die Unterschrift am Ende des Formulars auszufüllen. Grundsätzlich gilt: Es gelten nur Original- Formulare (also bitte nicht kopieren)! Und: Bitte füllen Sie das Formular nur mit einem schwarz oder blau schreibendem Kugelschreiber und nur in deutlich lesbaren, großen Blockbuchstaben (siehe Beispiel rechts) aus! Nehmen Sie also das Formular L1 und einen Kugelschreiber zur Hand, halten Sie Ihre e-card und Ihre Bankverbindung bereit und los geht’s!

 Seite 1 des Formulars:
ZU PUNKT 1 – ANGABEN ZUR PERSON:
Füllen Sie bitte Ihren Nachnamen (Punkt 1.1), den Vornamen (Punkt 1.2) sowie – wenn Sie einen Titel (Dr., Mag., Ing. etc.) haben (Punkt 1.3) – den Titel in das Formular ein. Darunter unter Punkt 1.4 schreiben Sie bitte Ihre 10-stellige Sozialversicherungsnummer (Sie finden diese auf der Vorderseite Ihrer e-card, rechts in der Mitte, unterhalb des SV-Logos). Bei einem Antrag auf Negativsteuer muss der Punkt 1.7 zum Personenstand NICHT ausgefüllt werden.

 ZU PUNKT 2 – DERZEITIGE WOHNANSCHRIFT:
Unter 2.1 tragen Sie bitte Ihre Wohnstraße ein, unter Punkt 2.2 die Hausnummer. Wenn Ihre Wohnadresse außerdem über eine Stiege (Punkt 2.3) und eine Türnummer (Punkt 2.4) verfügt, tragen Sie auch diese ein. Den Punkt 2.5 „Land“ müssen Sie, wenn Sie derzeit in Österreich leben, NICHT ausfüllen. Unter 2.6 tragen Sie jetzt bitte noch den Namen Ihrer Stadt/Gemeinde ein und unter Punkt 2.7 die Postleitzahl. Das Feld 2.8 „Telefonnummer“ ist KEIN Pflichtfeld, d. h. Sie müssen es nicht ausfüllen. Bitte auch nicht streichen, sondern einfach freilassen. Punkt 3 „Partnerin/Partner“ ist für den Antrag auf Negativsteuer nicht relevant, d. h. lassen Sie ihn bitte einfach frei! Streichen Sie ihn aber nicht durch! Die erste Seite des Formulars ist somit fertig.

 Schritt 3:
Seite 2 des Formulars:
PUNKT 4 – INLÄNDISCHE ARBEITGEBERINNEN/ARBEITGEBER/PENSIONSSTELLEN
Unter Punkt 4.1. bitte einfach die Zahl „01“ einfügen. Wenn Sie eine österreichische Pension beziehen und Anspruch auf die Negativsteuer haben, so haben Sie im Normalfall auch nur eine pensionsauszahlende Stelle. Denn: Selbst wenn Sie z.B. noch zusätzlich eine Witwen-Pension o.Ä. beziehen, werden diese zwei Pensionen ebenfalls gemeinsam von einer Stelle versteuert. Die Punkte 5 bis inkl. 12 sind für einen Antrag auf die Rückerstattung von bezahlten Sozialversicherungsbeiträgen (Negativsteuer) nicht relevant. Lassen Sie diese Felder einfach leer, streichen Sie sie nicht durch o. Ä., sondern ignorieren Sie sie einfach. Das heißt, Sie können jetzt zur letzten Seite des Formulars, Punkt 13 „vorspringen“.

 Schritt 4:
Seite 4 des Formulars:
PUNKT 13 – BANKVERBINDUNG
Füllen Sie jetzt bitte unter Punkt 13.1 den IBAN Ihres Bankkontos ein. Sie finden diesen auf Ihrer Bankomat-Karte oder Ihrem Kontoauszug. Punkt 13.2 BIC müssen Sie – wenn Sie über ein österreichisches Konto verfügen – NICHT ausfüllen, bitte einfach ignorieren. Wenn Sie über kein Konto verfügen, können Sie auch die Barauszahlung beantragen. In diesem Falle ignorieren Sie bitte Punkt 13.1 (IBAN) und 13.2 (BIC) und kreuzen Punkt 13.3 „Ich beantrage die Barauszahlung“ an. Alle weiteren folgenden Punkte (siehe Faksimile) können Sie einfach freilassen. Alles, was Sie jetzt noch tun müssen, ist, das aktuelle Datum einzufügen und GANZ WICHTIG: das Formular unterschreiben!

 Letzter Schritt:
Und das war’s auch schon! Nehmen Sie jetzt das Formular und werfen Sie es in einem Umschlag entweder direkt in den Postkasten eines Finanzamtes oder schicken Sie es in einem frankierten Umschlag an Ihr zuständiges Finanzamt. Üblicherweise dauert es ca. 4 bis 12 Wochen, bis Sie das Geld vom Finanzamt erhalten.

 Es geht auch online!
Sie können Ihren Antrag auf Rückerstattung der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge (Negativsteuer) natürlich auch mittels Computer und Internet über das elektronische Service FinanzOnline beantragen. Dafür müssen Sie sich aber vorher auf www.finanzonline.at registrieren und die Zusendung Ihres Zugangscodes abwarten!

Zusätzliche Informationen