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Hol' dir Steuer vom Finanzamt zurück!!
(Achtung! Die nachstehenden Angaben sind ohne Gewähr und gelten nur vorbehaltlich allfälliger späterer gesetzlichen Neuerungen!)
Siehe auch Bericht der AK Vorarlberg hier...

Da nach wie vor noch viele, besonders ältere Menschen, die Möglichkeit, vom Finanzamt Steuer zurück zu bekommen, vernachlässigen, möchten wir hiermit nochmals auf die Möglichkeit der Arbeitnehmerveranlagung hinweisen.

Achtung! Wenn keine Abschreibmöglichkeiten bestehen und ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen wurden, ist ab 2018 kein Antrag auf ANVlg. notwendig.

Es gibt viele Möglichkeiten, Ausgaben wie Medikamente, Heilbehelfe, Gehbehelfe, Kosten für Kuraufenthalte usw. als außergewöhnliche Belastungen, oder Spenden an humanitäre Organisationen, (Zahl 451 auf dem Antrag) oder auch euren Mitgliedsbeitrag beim PVÖ,  beim Finanzamt steuermindernd geltend zu machen. (Zahl 717 auf dem Antrag unter Werbungskosten)

Nachstehend sind ein paar der wichtigsten Möglichkeiten aufgelistet.

Es soll vermerkt sein, dass hier aber keine erschöpfende Aufzählung vorliegt, sondern nur die gerade für ältere Menschen wichtigsten Punkte:

Sonderausgaben: Siehe auch hier.....

  • Versicherungsprämien (Lebensversicherungen, Kranken- u. Unfallvesicherungen, freiwillige Höherversicherungen) (Zahl 455 auf dem Antrag)
  • Ausgaben und Darlehensrückzahlungen für Wohnraum-Sanierungen (auch wärmetechnische Sanierungen)  NEU: Nur noch bei Verträgen, die vor dem Jahr 2016 abgeschlossen wurden - Berücksichtigung noch 5 Jahre (bis zum Jahr 2020).

  • Spenden an humanitäre Organisationen sowie Hilfsorganisationen wie Caritas, Bergrettung, Krankenpflegevereine u. v. a. und viele internationale Hilfsorganisationen (Formular Zahl 451)
    Die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen kann hier abgefragt werden:  Liste der begünsigten Spendenempfänger

  • HINWEIS
    Ab dem Jahr 2017 geleistete Spenden, Kirchenbeiträge oder Beiträge zu einer freiwilligen Weiterversicherung oder der Nachkauf von Versicherungszeiten müssen von der empfangenden Einrichtung (analog zum Lohnzettel) dem Finanzamt elektronisch gemeldet werden und werden dann automatisch bei der Veranlagung für das Jahr 2017 berücksichtigt.

  • Beiträge zu Pflegeversicherungen

  • Kirchenbeiträge bis max. € 400,00 (Zahl 458 auf dem Antrag)

  • Spenden an freiwillige Feuerwehren (Zahl 563 auf dem Antrag)

 Werbungskosten:

  • Mitgliedsbeiträge an Berufsverbände oder Interessensvertretungen wie Gewerkschaftsbeiträge, Beiträge an Pensionistenverbände u. a.
    PVÖ-Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzbar

    Als Pensionist (oder unmittelbar vor der Pensionierung) ist Ihr Mitgliedsbeitrag beim PVÖ absetzbar, sofern Ihr Einkommen (Pension) steuerpflichtig ist.
    Bei der Arbeitnehmerveranlagung tragen Sie Ihren Mitgliedsbeitrag zusammen mit anderen (z.B. auch ÖGB-Beitrag) in der eigenen Rubrik "Beiträgen zu Berufsverbänden oder Interessenvertretungen" (im Feld 717 unter Werbungskosten) ein.

    Die Bestätigung ist jedoch der Arbeitnehmerveranlagung, nicht mehr beizulegen, sondern vom Antragsteller sieben Jahre aufzubewahren.


 Außergewöhnliche Belastungen (mit Selbstbehalt)

  • Krankheitskosten (auch für die unterhaltsberechtigten Angehörigen): z.B. Arzthonorare, Kosten für Medikamente, Krankenhauskosten, Zahnbehandlung und Zahnersätze, Zahnregulierung, Brillen, Kontaktlinsen.
  • Kurkosten nach Abzug der Haushaltsersparnis
  • Begräbnis- und Grabsteinkosten
  • Pflegeheimkosten

 Außergewöhnliche Belastungen (ohne Selbstbehalt)

Negativsteuer (Neu ab 2016)

  • Die vom Pensionistenverband erreichte Negativsteuer wird nun gerechterweise auch den Pensionisten zugute kommen (Nicht nur den unselbständig Erwerbstätigen)

Bei der "Negativsteuer" handelt es sich um die Erstattung der aufgrund des geringen Einkommens nicht möglichen Absetzbarkeit der SV-Beiträge.

  • Wichtig!!  Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung stellen - auch wenn keine Steuer bezahlt wurde!

Steuerspartipps siehe auch hier......

Musterbriefe

Diese Aufzählung soll lediglich einen Denkanstoß geben für die Möglichkeiten der Rückerstattung von Steuern durch die Arbeitnehmerveranlagung.

Nähere Auskünfte erteilen unsere Fachberater für Mitglieder des PVÖ kostenlos.

Anfragen unter This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. '; document.write(''); document.write(addy_text87565); document.write('<\/a>'); //-->\n This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. oder bei unsrem Ombudsmann Manfred Lackner, Tel: 0664 1434054

E_Mail: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

 

Weitere Steuertipps der AK:

Zusätzliche Informationen